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Stefan Payne 24.08.2007 14:28

AW: SCHIEGEGANGENE REVISION & SUPRA-FLY
 
Sorry, mein Fehler, hab geschädigter und Täter verwechselt.

Wenn man geschädigter ist, zahlt die RSV selbstverständlich, umgekehrt natürlich nicht..

suprawilli 24.08.2007 14:52

AW: SCHIEGEGANGENE REVISION & SUPRA-FLY
 
Zitat:

Zitat von Stefan Payne (Beitrag 334890)
Sorry, mein Fehler, hab geschädigter und Täter verwechselt........

...sagt der Henker, dass passiert schon mal!!! :D :winky:

Dirty Elch 24.08.2007 15:45

AW: SCHIEGEGANGENE REVISION & SUPRA-FLY
 
Zitat:

Zitat von suprawilli (Beitrag 334901)
...sagt der Henker, dass passiert schon mal!!! :D :winky:

Ich brech ab :top:

Andreas Köster 24.08.2007 17:08

AW: SCHIEGEGANGENE REVISION & SUPRA-FLY
 
Kein Thema,wir trinken hier alle BIER!!!!!!!!!!!!!

turbotom 27.08.2007 19:02

AW: SCHIEGEGANGENE REVISION & SUPRA-FLY
 
Da sich der Herr Fly immer noch nicht gemeldet hat , bleibt mir nichts anderes übrig als ernst zu machen . Bis Freitag warte ich noch ! Ich weiß nicht was ich sagen soll . Er überweisst kein Geld aber will mir meinen Motor neu aufbauen , nur wie will er das machen ohne Geld ? ! ? ! ? :nenene:

Amtrack 27.08.2007 19:25

AW: SCHIEGEGANGENE REVISION & SUPRA-FLY
 
Warum lässt du dir so auf der Nase rumtanzen??

Mach es wie Lolek geschrieben hat und versuche noch möglichst viele andere mit beizutrommeln - ruckzuck steckt Mr Fly RICHTIG mit drinnen und kann sich nicht rausreden oder sich erst mit seinem Anwalt zusammen überlegen was er als nächstes macht um dich weiter hinzuhalten ;)

Rino 27.08.2007 19:38

AW: SCHIEGEGANGENE REVISION & SUPRA-FLY
 
Tja ich weiß nicht so ganz.

Laut Gesetz ist es so, dass der Händler (in dem Fall Supra-Fly) das Recht hat, bis zu 3 mal nachzubessern. Erst nach dem 2. mal nachbessern kannst du das Geld verlangen.
Wenn du jetzt vor Gericht gehst und dein Geld zurückverlangt, dann wird auf das Nachbesserungs-Recht zurückgewiesen.

Die Sache ändert sich, wenn "Betrug" mit im Spiel ist. Ich glaube da kann dir nur ein Anwalt weiter mit Rat und Tat zur Seite sehen. Ob er dann immer noch das Nachbesserungs-Recht hat weiß ich nicht.

Boostaholic 27.08.2007 19:52

AW: SCHIEGEGANGENE REVISION & SUPRA-FLY
 
Sorry aber das ist Betrug....
Wenn ich wissentlich nicht das erfülle was ich verprochen habe, ist das kein Mißverständnis oder ein Fehler oder wie auch immer, das ist Betrug...
Es sollten neue Kolben drin kommen, wenn ichs richtig mitbekommen hab, hallo !??! Wenn die alten noch drin sind ist das Vertragsbruch und Betrug...

Amtrack 27.08.2007 19:57

AW: SCHIEGEGANGENE REVISION & SUPRA-FLY
 
Mein Reden Boosti - daher garnicht lang fackeln und mit allen möglichen offiziellen Mitteln zurückschlagen. Irgendwo hört echt der Spaß auf!

Meik54 27.08.2007 20:04

AW: SCHIEGEGANGENE REVISION & SUPRA-FLY
 
Hm...da sollte EASYMONEY mal was zu sagen.
Irgendwie ist da was nich richtig.
Ich muss dem Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung geben.

Bis hier ist das richtig.

FRAGE:
Inwiefern muss ich dem Händler/Monteur Möglichkeit zur Nachbesserung
geben für Arbeiten die ja ( nachweislich ) garnicht ausgeführt wurden??

Was ja nicht gemacht wurde kann ich ja nicht reklamieren.

Also müßte TurboTom ja erstmal darauf bestehen das vertraglich zugesicherte Arbeiten auch ausgeführt werden.

Selbst wenn ich mir jetzt mit meiner Aussage Feinde mach:
SUPRAFLY: Hättest du mich sooo abgezockt, ich hätte dir eine gelangt
das dir 2 Wochen die Rübe wackelt.

Schämst du dich nicht, jemanden der auf seine Motorrevision sparen muss,
so vom Leder zu ziehen???

Ich weiss das du hier und im BMW-Forum mit liest
Denk mal drüber nach....
Sorry,( TurboTom und die anderen ) aber das musste raus....

Gruß
Meik

Easymoney 27.08.2007 21:22

AW: SCHIEGEGANGENE REVISION & SUPRA-FLY
 
Zitat:

Zitat von Meik54 (Beitrag 335604)
Hm...da sollte EASYMONEY mal was zu sagen.
Irgendwie ist da was nich richtig.
Ich muss dem Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung geben.

Bis hier ist das richtig.

FRAGE:
Inwiefern muss ich dem Händler/Monteur Möglichkeit zur Nachbesserung
geben für Arbeiten die ja ( nachweislich ) garnicht ausgeführt wurden??

Was ja nicht gemacht wurde kann ich ja nicht reklamieren.

Also müßte TurboTom ja erstmal darauf bestehen das vertraglich zugesicherte Arbeiten auch ausgeführt werden.

Selbst wenn ich mir jetzt mit meiner Aussage Feinde mach:
SUPRAFLY: Hättest du mich sooo abgezockt, ich hätte dir eine gelangt
das dir 2 Wochen die Rübe wackelt.

Schämst du dich nicht, jemanden der auf seine Motorrevision sparen muss,
so vom Leder zu ziehen???

Ich weiss das du hier und im BMW-Forum mit liest
Denk mal drüber nach....
Sorry,( TurboTom und die anderen ) aber das musste raus....

Gruß
Meik

Hab ich doch schon vorher :)

Zitat:

Zitat von UweT (Beitrag 333044)
nur in einem Punkt ist eines ziemlich sicher:Die Firma,die du beauftragt hast,hat ein Recht bis zu zweimal nachbessern zu dürfen...das ist leider so...auch wenn du das Vertrauen in der Arbeit des Betriebes verloren hast,mußt du der Fa. die Möglichkeit geben...


Zitat:

Zitat von jailbird25 (Beitrag 333047)
Jo Uwe...wie immer haste da auch wieder richtig getroffen.....

Au Contraire!

Dem ist nicht so. Das BGB sieht nach § 323 I , II S.3 eine Härtefallklausel für solche Sachverhalte vor, ob es nun eine Firma ist oder nicht. Demnach kann der Gläubiger vom Vertrag wirksam zurücktreten, wenn ...... "besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beidseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen".

Das ist das Schuldrecht allgemein. Des weiteren gibt es noch ein paar weitere Normen im Schuldrecht, Kauf- und Werksvertragsrecht, die einen sofortigen Rücktritt ebenfalls rechtfertigen und die Nachbesserung ausschließen.

diabelo 27.08.2007 21:53

AW: SCHIEGEGANGENE REVISION & SUPRA-FLY
 
ähm mal neu Blöde Frage , gibst denn einen Schriftlichen Auftrag bzw eine Rechnung mit den angeblich ausgeführten Arbeiten weil sonst Arschkarte
Aussage gegen augsage bzw
Einfach nur abgezockt

Meik54 27.08.2007 23:31

AW: SCHIEGEGANGENE REVISION & SUPRA-FLY
 
Moin zusammen.....

@diabelo!
So dumm ist die Frage nicht!!!
So wie ich TurboTom verstanden habe gibt es wohl doch einen
schriftlichen Vertrag.
Falls ich da was missverstanden habe, korrigiere mich,TurboTom.

@Easymoney
ZITAT:Hab ich doch schon vorher

Das weiss ich doch, lieber SupraFreund ....aber

Au Contraire!:engel2:

"besondere Umstände vorliegen" ist ein deeehhhnnbarer Begriff
der von jedem Gericht anders aufgefasst wird.

Wäre aber nett von dir wenn du noch was zu §634Abs2 sagen würdest.
Läßt sich nämlich auch wie Gummi ziehen....

Ansonsten,Easymoney

Danke für deine Antwort:beten::beten:

Lieben Gruß
Meik

Willy B. aus S. 28.08.2007 00:41

AW: SCHIEGEGANGENE REVISION & SUPRA-FLY
 
vorsätzliche Nichterfüllung des Vertrags mit Vertuschungsversuch - da ist das Vertrauen aus und vorbei. Das wird sicher auch ein Richter so sehen. Allerdings hilft das nichts, denn wenn es vor Gericht geht dauert es und kostet es mehr als Tom brauchen kann. Was hilft die Aussicht, später alles zurück zu bekommen, wenn Fly blank ist?

Meik54 28.08.2007 00:51

AW: SCHIEGEGANGENE REVISION & SUPRA-FLY
 
Auweia Willy...
ZITAT:Was hilft die Aussicht, später alles zurück zu bekommen, wenn Fly blank ist?

Das ist ja das Problem. Mit einem Titel in der Hand und einem M5 der
einer Bank gehört läßt sich nicht viel starten.

Gruß
Meik


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