Toyota Supra - Forum

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DJTOMCAT 06.07.2007 17:30

Kennzeichen behalten ?
 
Hallo

ich habe jetzt total das Durcheinander hier ;) Der eine sagt so - der andere so

also folgendes, ich würde gerne die Kennzeichen meines Celica auf die Supra übernehmen, da die Celica eh in den Export geht und somit auch nicht mehr in Deutschland zugelassen wird.

Gibt es irgendeine möglichkeit dass ich diese Behalten kann ? Evtl auch durch "mehrkosten" ? Hat das überhaupt schonmal jemand gemacht ?

Andreas Köster 06.07.2007 18:19

AW: Kennzeichen behalten ?
 
Reservieren beim STVKA für max. 1 Jahr gegen Kohle ca. 12 Euro

Lolek 06.07.2007 19:58

AW: Kennzeichen behalten ?
 
Ich habe das auch einmal machen wollen - keine Chance. Die bleiben für ein paar Monate am Auto !!!

Nur der neue Besitzer kann die mit dem Auto übernehmen.

Scorpio 06.07.2007 20:21

AW: Kennzeichen behalten ?
 
Ein kumpel hat das damals machen können! Er hat auf der Zulassung nur den nachweis erbringen müssen das das Auto von dem er die Zennzeichen übernehmen wollte auch wirklich verschrottet ist, also wirklich nicht wieder zugelassen werden kann! Aber ob es an der Kulanz der Zulassungsbehörde lag oder ob es da ne gesetzliche grundlage gibt?

Mfg Stefan

Daniel 06.07.2007 20:23

AW: Kennzeichen behalten ?
 
30.- hat das hier gekostet. am gleichen tag von einem auto auf das andere. wichtig ist, dass man das schon bei der abmeldung sagt, im nachhinein stellen die sich dumm

Memphis 06.07.2007 20:26

AW: Kennzeichen behalten ?
 
Ich glaube seit März werden die Kennzeichen bei Abmeldung sofort wieder frei gegeben wenn man sie nicht reserviert, sollte also passen wenn Du die Celica gleichzeitig abmeldest.

Supra_Moni 06.07.2007 22:09

AW: Kennzeichen behalten ?
 
Jepp kannst das Kennzeichen an das Auto oder an den Besitzer binden !!!Musst Du beim ABMELDEN darauf achten das das Kennzeichen an dich gebunden bleibt.

WARLORD 3000 06.07.2007 22:13

AW: Kennzeichen behalten ?
 
Zitat:

Zitat von Memphis (Beitrag 325116)
Ich glaube seit März werden die Kennzeichen bei Abmeldung sofort wieder frei gegeben wenn man sie nicht reserviert, sollte also passen wenn Du die Celica gleichzeitig abmeldest.

Das ist richtig, man kann sich das Kennzeichen aber kostenlos für ein Jahr reservieren lassen. Gerade bei Sommer und Winterauto ohne Saisonkennzeichen macht das schon Sinn. In der Regel wirst du auch darauf angesprochen, ob du reservieren lassen möchtest. Falls nicht unbedingt erwähnen, sonst sind neue Bleche fällig und die kosten ja auch nicht gerade wenig.

Andreas Köster 07.07.2007 09:51

AW: Kennzeichen behalten ?
 
Zitat:

Zitat von WARLORD 3000 (Beitrag 325134)
Das ist richtig, man kann sich das Kennzeichen aber kostenlos für ein Jahr reservieren lassen. Gerade bei Sommer und Winterauto ohne Saisonkennzeichen macht das schon Sinn. In der Regel wirst du auch darauf angesprochen, ob du reservieren lassen möchtest. Falls nicht unbedingt erwähnen, sonst sind neue Bleche fällig und die kosten ja auch nicht gerade wenig.

Wie kostenlos!!

Dann hat mich das STVKA Münster beschissen!

DJTOMCAT 07.07.2007 16:08

AW: Kennzeichen behalten ?
 
Bin irgendwie beim suchen nach den Öffnungszeiten hierrüber gestolpert :
Neues Kraftfahrzeug-Zulassungsrecht ab 01.03.2007

Zitat:

Kennzeichenreservierung
Ein wesentlicher Unterschied zum bisherigen Zulassungsrecht ergibt sich daraus, dass mit der Außerbe-triebsetzung eines Fahrzeuges das dem Fahrzeug vormals zugeteilte Kennzeichen nicht automatisch mit dem Fahrzeug für 18 Monate verbunden bleibt. Das Kennzeichen wird mit der Außerbetriebsetzung wie-der frei, d.h. Fahrzeug und Kennzeichen werden mit der Außerbetriebsetzung getrennt. Diese ab 01.03.2007 Anwendung findende Neuregelung ist insbesondere für Liebhaber von Wunschkennzeichen bedeutsam. Damit wird es dem Fahrzeughalter ermöglicht, einfacher als früher ein einmal zugeteiltes Wunschkennzeichen bei Fahrzeugwechsel immer wieder „mitzunehmen“, d.h. die ansonsten erforderliche Umkennzeichnung des abgemeldeten Fahrzeuges entfällt.
Das bedeutet im Gegenzug allerdings auch, dass ein Halter, der sein (bisheriges) Fahrzeug nach der Außerbetriebsetzung wieder auf dasselbe Kennzeichen zulassen möchte, sich dieses Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde bereits im Rahmen der Außerbetriebsetzung für eine spätere Wiederzulassung für eine Gebühr von 2,60€ reservieren lassen muss. Für diese „fahrzeugbezogene“ Reservierung muss der Halter insofern bei Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges konkret erklären, ob er das Kennzeichen für eine spätere Wiederzulassung des außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges reserviert haben möchte. Die fahrzeugbezogene Reservierung wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt. Sie erstreckt sich auf einen Reservierungszeitraum von 12 Monaten. Zu beachten ist allerdings, dass eine Reservierung eines Kennzeichens für eine spätere Wiederzulassung im Rahmen der Außerbetrieb-setzung nur bei der Zulassungsbehörde möglich ist, bei der das Fahrzeug auch bisher zugelassen war. Beispiel: Ein Fahrzeug mit Kennzeichen DO für den Zulassungsbezirk Stadt Dortmund kann zwar bei der Zulassungsstelle des Kreises Unna abgemeldet werden; eine Reservierung des DO-Kennzeichens für eine spätere Wiederzulassung ist jedoch dabei nicht möglich.
Die Neuregelung zur Außerbetriebsetzung mit Kennzeichenreservierung gilt nicht für Altfälle, also für Fahrzeuge, die vor dem 01.03.2007 abgemeldet worden sind. Die Kennzeichen dieser außer Betrieb gesetzten Fahrzeuge gelten für eine 18-monatige Frist automatisch als für das jeweilige Fahrzeug reser-viert.
Unabhängig von der Kennzeichen-Reservierung im Rahmen der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges bietet der Kreis Unna natürlich weiterhin die von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern genutzte Möglich-keit an, Wunschkennzeichen halterbezogen für ein zukünftiges/neues Fahrzeug reservieren zu lassen


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