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Alt 10.08.2004, 13:57   #7
Amtrack
[NSH]Ehrenschweizer
 
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Zitat:
Zitat von Diablo
Ruf den Zoll an. Die erklären Dir ALLES!

ÄHHHHHNT! Falsche Antwort

Zumindest mein Zoll hatte absolut keinen blassen Schimmer was die tun sollen *G*.


Also von Anfang an:

- du brauchst den Kaufvertrag der von beiden Parteien unterschrieben ist und der die zu verzollende Summe (= Kaufpreis) enthält - ein Schelm wer böses denkt, wir sind ja ehrlich zum Zoll

- du brauchst auf jeden Fall die Schweizer Besitzpapiere sowie (für andere Felgen und Co.) auch diese Papiere.

- da sind wir gleich beim nächsten Punkt: Dem Zoll.
Die Nasen haben meistens keine Ahnung (zumindest hier im Flachland, aber wann verzollen die schonmal nen Auddo aus der Schweiz *G*). Von mir wollten sie bspw. wissen wo genau der Chris911 denn nu über die Grenze gefahren ist *lol*. Naja,die schauen sich den Wagen halt mit dir an (wegen Wertschätzung), von Vorteil ist hier ne kaputte ZKD die gerade Wasser rausspuckt (so bei mir *G*) oder nen Wagen der nicht anspringt (Sicherung ziehen) - weil dann kommt der 500€ Kaufvertrag (oder so) besser rüber (nicht das ich das gemacht hätte - ich bin ehrlich)

Was du hier noch evtl. wissen solltest - es ist viel einfacher den Wagen in D zu übernehmen, weil wenn du von CH nach D willst mit dem neuen Wagen, dann musst du sofort vor Ort verzollen.

- du brauchst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim KBA, die besagt das dein Auddo nicht gestohlen gemeldet ist. Wird für die Zulassung benötigt. Kostet zwischen 20 und 30€, weiß es nicht mehr so genau (erfolgreich verdrängt *G*).

- du brauchst eine Vollabnahme nach §21 beim TÜV (vorher anfragen! Das kann und darf da nicht jeder!). Die kostet ca 70€ und ist eigentlich nur normaler TÜV+AU+ es wird geschaut ob alles so in ordnung ist. Als Beispiel war bei mir gezeter um die Nebelschlussleuchten, allerdings waren die in D erst ab 1991 Pflicht und da mein Auddole VOR diesem Jahr zugelassen wurde entfällt die Pflicht für mich. Felgen wurden auch ohne Probleme eingetragen (mit schweizer Papieren als Grundlage, allerdings müßen Schlagzahlen draufstehen).

- Wenn du das alles hast (Unbedenklichkeitsbescheinigung, TÜV Papiere und Besitzpapiere und Zoll), kannst du zu deiner Zulassungsstelle und die schauen sich das an, wenn alles seine Richtigkeit hat bekommst du den deutschen Brief und den Fahrzeugschein

Alles in Allem ne Menge rennerei, aber durchaus schaffbar. Ergebniss siehste ja unten

Wenn was unklar ist, frag nach.
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Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und
Angst hat es aufzuschließen. (Walter Röhrl)
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