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Alt 16.01.2011, 18:34   #10
Viruz-X
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AW: kann mir einer bitte helfen ???

ohne jetzt alles gelesen zu haben...wenn im kaufvertrag steht unfallfrei und wie du beschrieben hast,dass es ein unfallwagen ist,dann handelt es sich um argliste täuschung,du kannst den kaufvertrag anfechten bzw davon zurücktreten und kriegst dein geld zurück.

weigert sich der verkäufer gehst du zum anwalt,der macht das dann und dann kriegste auch dein geld zurück.wenn das wirklich so ist,wie du beschrieben hast,dann ist das doch ganz klar

würde da gar nicht weiter drüber nachdenken,morgen früh zum anwalt und fertig

EDIT: jetzt gelesen...son schaden kann jeder sachverständiger doch nachweisen bzw sagen,wie lange das her ist.vor gericht zählen aussagen von verwandten und familienangehörige zwar,aber ist immer so ne sache.die beweislast liegt ja nicht bei dir,sondern bei dem verkäufer und der kfz typ,bei dem du warst,kann ja auch bestätigen,dass der wagen nen massiven heckschaden hat

zudem kannst du nachforschen,wo das fahrzeug vorher versichert war und dann mal anfragen,ob da ein schaden vorgelegen hat.ich würde auf jeden fall einen fachanwalt im kaufvertragsrecht einschalten und mit dem verkäufer gar keinen kontakt mehr halten.alles nur noch über den anwalt
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