AW: ... feat .
Jedenfalls in der Schweiz ist dies sicher kein grund für eine fristlose kündigung. Schlussendlich geht dich der finanzielle zustand der Unternehmung nichts an, solange du deinen Lohn regelmässig, per abgemachten oder üblichen Termin erhältst.
Sollten jedoch die Lohnzahlungen ausbleiben stehen deine chancen sehr gut.
Geht es jedoch "nur" um deine gehaltsvorstellungen gilt die normale kündigungsfrist. Auch für das gegenteil. Wenn er dir den lohn kürzen möchte gilt diese kürzung ebenfalls erst nach ablauf der ordentlichen frist und nicht per sofort (ausser du bist einverstanden).
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