AW: ... feat .
Peter, Kündigungsfristen gehen nach Betriebszugehörigkeit.
Da gibts gesetzliche Regelungen, da kann sich der Betrieb (selbst wenns im Arbeitsvertrag steht) nicht drüber hinweg setzen.
Wenn du bis 2 Jahre lang im Betrieb warst isses 1 Monat
bis 5 Jahre 2 Monate
bis 8 Jahre 3 Monate
etc.
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Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und
Angst hat es aufzuschließen. (Walter Röhrl)
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