AW: Projekaufgabe
zu den Teileträgern soweit:
Als „end-of-time-vehicle“ werden auch Fahrzeuge betrachtet, die technisch oder wirtschaftlich als irreparabel angesehen werden. Die EU will künftig also auch Fahrzeuge verschrotten, deren Reparaturkosten den verbliebenen Marktwert übersteigen.
zu den Oldtimern:
Anderes soll nur in absoluten Ausnahmefällen gelten. Hierfür müssten die Fahrzeuge „historisch erhalten“, mindestens 30 Jahre alt und aus der Produktion genommen worden sein. Außerdem müssen sie sich in absolutem Originalzustand befinden. Dies bedeute auch, dass Oldtimer, die mittels nicht originaler Teile restauriert wurden, ebenfalls regelmäßig unter die Bestimmungen der Richtlinie fallen würden.
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