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Alt 17.04.2004, 21:52   #12
Andreas-M
[NSH]Schlossgespenst
 
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Andreas-M wird schon bald berühmt werden
tüv kratzt das nicht. wenn man nen wisch hat mit ner einbaubestätigung kann man damit zur zulassung. dann wirds umgeschlüsselt. ob das zeugs drin ist oder nicht ist egal. den tüv juckt das später auch nicht. Wenn ich das so getürkt hätte, würde ich dann allerdings die AU nicht gerade beim tüv mit der HU machen, dann guckt er vielleicht doch mal drauf. erst AU, dann nur zur HU zum TÜV, gut is.
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Und siehe da, es gibt ein elftes Gebot:
"Du sollst Deinen Wagen niemals in eine Werkstatt geben!"

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