Gutachten die man selber erstellen lässt und nicht von der Gegenseite oder Richter/Staatsanwalt gefordert wurden zahlt man immer selber. Da gibts auch keine Rückerstattung nach einem gewonnenen Prozess
Ach ja, in der ersten Instanz zahlt sowieso jeder seine eigenen Kosten, erst ab der 2ten die obsiegte Partei. Aber wer hat heutzutage denn keinen Rechtsschutz? Von daher ...
Kürzlich hat erst eine Schuldnerin recht bekommen die sich geweigert hat die Rechtsanwaltskosten zu bezahlen, weil der Gläubiger nach endlosen Mahnungen die Forderrung zur weiteren Bearbeitung seinem RA gegeben hat...