EDIT: sehe gerade, dass ich das damals doch noch weiter verfolgt habe:
Ich habe hier ein Schreiben von der Dekra -> Zitat:
Zitat:
Für Kupplungskugel mit Halterung WESTFALIA existiert eine Bauartgenehmigung nach §22a StVZO mit der Nummer .
Kennzeichnung: 0749WWTPN5
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Damit sollte man bei der Dekra oder Westfalia eigentlich weiterkommen.
Ich habe das dann gelassen, weil
a.) ich eh ne Supra mit abnehmbarer AHK bekommen habe (mit Wektor Kit+ 6 rohr Anlage, sah schon lustig aus
)
b.) dann ein Firmenwagen mit AHK kam
c.) die Supras verkauft wurden
d.) die Firmenwagen allesamt seitdem ne AHK hatten
Hoffe geholfen zu haben.