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Alt 12.09.2013, 12:08   #13
Amtrack
[NSH]Ehrenschweizer
 
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AW: mit defekter Ölpumpe fahren ?

Ok, jetzt wirds kompliziert:

(Zititert aus nem Spiegel Artikel)
"B reicht aus, wenn der Anhänger schwerer als 750 Kilogramm ist, das Gesamtgewicht der Auto-Anhänger-Kombination 3,5 Tonnen aber nicht übersteigt. Ist der Anhänger schwerer, gilt Klasse BE."


Korrekterweise hätte es heißen müssen "zulässiges Gesamtgewicht" max 3,5to.
Also dein zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs zusammen mit dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht über 3,5to kommen.

Die Hürde entfällt bei BE, da gehts nur nach dem tatsächlichen Gewicht.
Man darf also auch nen 3,5to Hänger hinter nen Fahrzeug für 1000kg Anhängelast hängen, solange man die 1.000kg zzgl. Stützlast nicht überschreitet.

Habe den Mist Ende letzten Jahres noch schnell vor der Umstellung gemacht.

Also kurz gesprochen:
bei B darf die Kombination der zulässigen Gesamtgewichte nicht mehr als 3,5to betragen.
Bei BE kannste nen 3,5to Zugfahrzeug mit nem 3,5to Hänger fahren - insgesamt also 7 to durch die Gegend schaukeln.
Mehr geht nicht, weil du über 3,5to ne Druckluftbremse für den Hänger brauchst.
Beim Zugfahrzeug gibts dann auch wieder andere Führerscheine, die gelten dann als LKW.

EUrokratie sei Dank... es könnte alles so einfach sein.


EDIT: Mist, dreas war schneller - aber hat auch nicht so viel geschrieben
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Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und
Angst hat es aufzuschließen. (Walter Röhrl)
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