Zitat:
Zitat von Elmo
Jedenfalls in der Schweiz ist dies sicher kein grund für eine fristlose kündigung. Schlussendlich geht dich der finanzielle zustand der Unternehmung nichts an, solange du deinen Lohn regelmässig, per abgemachten oder üblichen Termin erhältst.
Sollten jedoch die Lohnzahlungen ausbleiben stehen deine chancen sehr gut.
Geht es jedoch "nur" um deine gehaltsvorstellungen gilt die normale kündigungsfrist. Auch für das gegenteil. Wenn er dir den lohn kürzen möchte gilt diese kürzung ebenfalls erst nach ablauf der ordentlichen frist und nicht per sofort (ausser du bist einverstanden).
|
Ich will nicht Fristlos Kündigen,
kann nur leider hier im Betrieb nicht höher aufsteigen und Gehalt ist auch schlecht. also unterdurchschnittlich.
Das wiederrum damals mit der Begründung das sich so ein Gehalt der Betrieb nicht leisten kann.
im Groben, Gehaltswunsch nicht erfüllt mit der Begründung X
und Befristeter Vertrag.
Sind genau 3 gute Gründe den Betrieb zu wechseln.
Da dann auch meine innere Uhr tickt und mit 40 die Chanchen sinken mal schnell einen anderen Betrieb zu finden, muss das jetzt geschehen.
mir geht's mit dem Vertrauensverhältnis nur darum ihm das nochmal auf die Nase zu binden.