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Alt 12.12.2017, 21:48   #12
Willy B. aus S.
Supra Modulator
 
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Zitat:
Zitat von Kristian_Wraae Beitrag anzeigen
Aber versteh mich nicht falsch. Ich bin sehr froh, dass ich Bremsen für Vorder- und Hinterachse mit TÜV kaufen kann.
Kannst Du das wirklich (kaufen)? Bezahlen konntest Du sie. Aber kaufen besteht auch aus liefern...

Der ordentliche Weg ist
1. anrufen => hat nichts genützt
2. schreiben => hat nichts genützt
3. Einschreiben mit Fristsetzung
4. bei Fristüberschreitung sofortige Rückzahlung fordern (wieder per Einschreiben)

Erst wenn das (4.) wieder ins Leere läuft sind weitere Maßnahmen sinnvoll.

Drohung mit Rechtsanwalt ... was soll das bringen? Die Hälfte des Rückforderung wird für den Anwalt drauf gehen. Wenn der geschickt ist, dann reitet er dich sofort in einen Rechtsstreit rein, weil er da noch mehr dran verdient als an einem puren Mahnbrief. Dann ist das ganze Geld weg.

Ich gehe dann immer ins Schreibwarengeschäft, kaufe mir ein Formular für einen Mahnbescheid, fülle ihn aus und bringe ihn zum zuständigen Amtsgericht meines Wohnorts. Die Gerichtsgebühren (die Du vorstrecken musst, ab 23€) schlägt der vom Gericht beauftragte Gerichtsvollzieher gleich auf die zu pfändende Summe drauf (wenn Du das Kreuzchen im Formular entsprechend setzt).
Darauf hat bislang Jeder reagiert. Wenn die (Rück-)Forderung legal und korrekt nachweisbar ist wird der Schuldner sich gut überlegen, ob er die Forderung bestreitet und sich damit auch noch die Gebühren eines Rechtsstreits auflastet.
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