10.05.2024, 09:37 | #1 |
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H4 LED
Es gibt H4 LED "Birnen". Hat schon jemand Erfahrung damit? Seit 2020 sollen die auch für Autos mit "H" Zulassung erlaubt sein. Stimmt das, oder habe ich da eine falsche Information?
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10.05.2024, 11:10 | #2 | ||
Registrierter Benutzer
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AW: H4 LED
Soweit mir bekannt ist, gelten die Zulassungen immer nur für bestimmte Fahrzeugtypen und nicht generell für alles mit dem bestimmten Sockeltyp.
Edit: Osram Kompatibilitätsliste: https://look.ams-osram.com/m/279bdeb...le-List-EN.pdf Keine Supra aufgeführt, daher Pech gehabt. Auch nochmal aus der Presse: https://www.auto-motor-und-sport.de/...mer-v1-update/ Zitat:
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Zitat:
Geändert von gitplayer (10.05.2024 um 11:25 Uhr). |
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10.05.2024, 11:33 | #3 |
Supra Modulator
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AW: H4 LED
So hatte ich das auch gelesen.
Erweiterung der Fragestellung auf Xenon: ich bin grade von einem Avensis T25 mit Halogen auf einen ansonsten identischen T25 mit Xenon umgestiegen. Der Unterschied in der Ausleuchtung ist enorm. Gibt es legale Möglichkeiten, die Supra Mk3 auf Xenon umzurüsten?
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10.05.2024, 11:48 | #4 | |
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AW: H4 LED
Xenon ist schwierig wegen automatischer Leuchtweitenregelung und Hochdruckreinigungsanlage usw. hatte ich im Kopf.
Was eventuell geht ist LED über diese 5x7 Scheinwerfer für Jeep und Co. Da gibt es welche mit E Prüfzeichen, hab ich neulich auch in einem Jeep hier gesehen. Die müssten in unsere Lampenkörbe passen. Bekannte Marken sind da JW Speaker und Truck Lite. Aber so richtig weiß ich das auch nicht, ob einem da dann doch wer nen Strick draus dreht.
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Zitat:
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10.05.2024, 16:31 | #5 |
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AW: H4 LED
Ich hab nochmal nachgesehen: Mein Scheinwerfer hat die Nummer E4 im Kreis und dann 20. In der Liste von Osram entspricht das dem Scheinwerfer vom Nissan 200SX. Laut Osram sei damit eine Abnahme nach §19 möglich.
"Ihr Fahrzeug hat eine freigegebene Scheinwerfergenehmigungsnummer, ist aber nicht in der Kompatibilitätsliste aufgeführt? Bei Fahrzeugen, die nicht im Verwendungsbereich enthalten sind, aber mit einem Scheinwerfer ausgerüstet sind, der im Verwendungsbereich enthalten ist, kann die Kombination Scheinwerfergenehmigungsnummer mit H4/H7-LED gemäß den Abnahmevorgaben nach §19(2) StVZO in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Beispieltext für die Eintragung: Ziff XX: a. gen. H4-LED KBA Nr. XX in Verbindung mit Scheinwerfer Gen.nr. EXXXX*" |
11.05.2024, 15:02 | #6 |
Mr. Off-Topic
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AW: H4 LED
Meine Erfahrung ist:
Xenon ist besser als Halogen. Wenn man aber einen neuen VW mit LED Scheinwerfer fährt, möcht ich immer zurück in meinen Daily mit Xenon. Gruselig, was VW da verbaut… Die Leuchtmittelhersteller haben diese Nachrüst-LEDs mit den aufgelisteten Scheinwerfern typgepüft und ein Teilegutachten erlangt. Daher gilt das erstmal nur für die. Von daher: umbauen, prüfen ob‘s was taugt und einfach drin lassen. Klar kann man dann damit noch zum TÜV fahren und versuchen eine Eintragung zu erlangen, aber 90% der Prüfer werden dich vom Hof schicken. Denen hat man die Eier abgeschnitten, die dürfen nichts mehr. Oder wollen nicht mehr. Hab‘ da gerade eine mehrjährige Odyssee hinter mir… Vor allem in Hessen kannst es komplett vergessen. Da gibt’s einen Herrn in Fulda, der die ‚Qualitätsprüfung‘ für jede Eintragung vornimmt. Dagegen ist das Finanzamt noch harmlos. War auch die erste Frage meines letzten Prüfers: Ist das Auto in Hessen zugelassen? Falls ja, erst in einem anderen Bundesland zulassen, sonst macht er das nicht, was ich mir von ihm erhoffe…
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Sei realistisch. Erwarte ein Wunder. |
12.05.2024, 19:14 | #10 |
Supra Modulator
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AW: H4 LED
Damit könnte man so einiges mehr oder weniger glaubhaft verargumentieren. Vor 35 Jahren war Halogen das sicherste, was es gab. Und wenn schon ein modernes DAB-Doppel-DIN-Radio zum Verlust des H führen kann, dann würde ich mich nicht drauf verlassen, dass LED-Scheinwerfer akzeptiert werden. Die Regel sagt so grob, dass Nachrüstteile damals bis max. 10 Jahre nach Ende der Baureihe verfügbar und üblicherweise eingebaut wurden. Das zu beweisen wird bei LED-Licht eher unmöglich sein.
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19.05.2024, 14:46 | #12 |
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AW: H4 LED
Damit ich auch meinen Senf dazu geben kann:
Ich hab die legalen Osram LED H7 im Kuga mit Linsenscheinwerfer (für das Auto keine Zulassung) und bin zufrieden mit der Ausleuchtung. Farblich passt das so halt besser zu den LED Tagfahrleuchten. Im e-up! hatte ich erst nicht zugelassene OSRAM LED H4 und hab dann auf Phillips LED H4 gewechselt, da letztere eine ABE für den e-up! bekommen haben. Was soll ich sagen? Ein Welten unterschied, die hell-dunkel Grenze ist Messerscharf und die Ausleuchtung auch besser als mit den Osram. Es kommt ab und an vor dass jmd aufblendet (meist an Kuppen oder beim Beschleunigen). Ansonsten eine sehr gute Investition. Die Helligkeit ist glaub ich vom Gesetzgeber beschränkt, drum wird sichs zu guten Halogen nix nehmen. --> Ich würd das an deiner Stelle einfach einbauen, da es legale von Osram und Philipps gibt juckt das quasi niemanden mehr. Und No-Name würde ich mir eh nicht einbauen. Falls es doch Probleme gibt einfach auf original zurück rüsten. |
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