07.04.2013, 11:59 | #31 |
[NSH]Ehrenschweizer
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Angeblich soll man ja mit Silencer untenrum mehr Drehmoment haben.
Aber das sind wieder so Aussagen, die niemand wirklich nachgerprüft hat.
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07.04.2013, 13:09 | #32 |
-= Michael Knight =-
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Einzelabnahme nach §19.2 einer 3" Auspuffanlage ohne existierendem Gutachten
(Vielleicht wird das nun endlich mal in die FAQ verschoben)
So, hier nun zum x-ten Mal, wie ich meine Auspuffanlage eintragen hab lassen (Einzelabnahme nach §19.2), und zwar in München in der Ridlerstr. , also der TÜV-Zentrale (hier werden alle bundesweiten Eintragungen gespeichert). Hier wird alles noch steif bürokratisch abgenommen, nix Spezi- oder Vetternwirtschaft. Die Abnhame soll wasserdicht sein, damit nicht später ein Kleingeist irgendwas aussetzen kann. Es handelt sich um dies Auspuffanlage: Es handelt sich um eine handgefertigten Edelstahlanlage in 3", wobei der MSD und ESD von folgendem Karosseriebauer angefertigt wurden (also nichts von der Stange): Anton Hainz, Karosseriebau Quellenweg 13, 82549 Königsdorf in Bayern Tel.: 08179/5299 zusätzlich eine originale 3" Defcon Downpipe, M-Kat (an dem wurden der Ein-/Abgang auf 3" erweitert), Bastuk-Endrohre... Auf die handgefertigten Töpfe (MSD und ESD) und dem Kat hatte der Karosseriebauer jeweils ein Etikett aufgepunktet (handgefertigter Metallstreifen mit einer von Hand eingestanzten Bezeichnung, beim Kat z.B.: MT115). Für die gesamte Anlage gab es also kein Gutachten oder sonstwas. Hab dann mal beim TÜV nachgefragt, was ich alles zur Eintragung benötige. Antwort: 1.) Geräuschmessung Standgeräusch und Fahrgeräusch; das Standgeräusch darf um ca. 5 db vom Wert im Schein abweichen das Fahrgeräusch darf nicht mehr sein, als im Schein. 2.) Leistungsmessung Durch die Anlage kann sich ja die Leistung geändert haben ("...wir können ja nicht in den Topf hineinsehen...") Dann kann eine Einzelabnahme nach §19.2 erfolgen. Für die Geräuschmessung gibt es in München (im Stadtteil Allach) eine Akkustik-Prüfstelle (nennt sich TÜV Automotive GmbH und gehört zur TÜV Gruppe SÜD), auch für PKW (wurde mir von dem TÜV'ler mitgeteilt). Ein Gutachten sollte etwa 300 Euro kosten. Hab dann mit der TÜV Automotive GmbH gesprochen. Folgendes wird bei einer Fahrgeräuschmessung durchgeführt: Das Fahrzeug fährt auf einem bestimmten Fahrbelag (hab ich vergessen, was das für einer war); links und recht stehen die Meßmikrofone (im Abstand von 7,5m zur Fahrbahnmitte; also sind beide Mikrofone 15 m auseinander); das Fahrzeug (von einem Tester gefahren) fährt mit 50 km/h, und im 3. Gang in der Mitte der Fahrbahn; 10m vor der Höhe der Mikrofone latscht der Prüfer ins Gas (und an die Mikrofone vorbei); Hab also dann das Lautstärkegutachten bei der Automotive in München-Allach erstellen lassen. (Kosten 208 Euro) In dem Gutachten steht auch drin, dass dieses mit eingebautem offenen K&N Luftfilter durchgeführt wurde. Es wurde das Standgeräusch gemessen, bei der 2/3 der maximalen Drehzahl, also bei ca. 4.200 Upm. Und einen halben Meter vom Auspuff entfernt. (ich dacht immer, es sei 1 Meter?) Ergebnis Standgeräusch: 87,6P (sogar niedriger als original) Dann wurden die Fahrgeräusche gemessen. Dazu musste das Fahrzeug in die Testmessstrecke eingefahren werden. Dort stehen die beiden Messmikrofone links und rechts von der Fahrbahn. Das Fahrzeug fährt also mit 50 km/h in die Messstrecke, und bei Erreichen der Messstrecke wird Vollgas gegeben. Das wurde in den ersten vier Gängen gemacht, aber relevant sind nur 2. und 3. Gang. Das Ergebnis: Prüfwert: 76 dB (Gesamtdurchschnittswert aus 2. und 3. Gang) Original wären es 75 dB (der TÜV hat anstandslos die 76 dB akzeptiert. Aufgrund der Leistung des PKW hätte ich einen Bonus von + 1 dB). Die TÜV Abnahme hatte dann 43 Euro gekostet. Das war im Januar 2007 Im alten Fahrzeugschein wurde geändert: in Zeile 31 wird das Fahrgeräusch von 75 auf 76 geändert Im neuen Schein (=Zulassungsbescheinigung Teil 1) steht nun: U.1 098P U.2 04200 U.3 076 und dann der Text: m.geänd.Auspuffanlage,Rohrdruchm:73mm,Orginalkat i.Ummantelung Kennzeichen:MT 115,Vorschalld. Kennz:HA-TY MA70 001,lxbxh=250x235x115mm,Endschalld. Kennz. HA-TY MA70 002,lxbxh=585x270x155mm,m.2xBastuck-Auspuffendrohr Kennz:A9000T0,1xd=160*90mm
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Gruß, Peter / Knight Rider ------------------------------- ...es kann nur einen geben... Knight Rider http://www.knight-rider.privat.t-online.de |
07.04.2013, 13:59 | #33 | |
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AW: Hilfestellung Blitz Nür Spec
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Zitat:
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07.04.2013, 16:30 | #34 |
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AW: Hilfestellung Blitz Nür Spec
also ich kenne die messung des fahrgeräusches nur so das man bis ca 3000 u/min testet und dort halt die anlage nicht lautern sein darf als original was drüber wäre , wäre somit wurst da ich jetzt schon verschiedene versionen der tüvler gehört habe wolle ich gerne wissen ob es überhaupt sinn macht sich die arbeit zu machen und eine andere anlage drunter zu bauen.
ja ich habe leistungsmäßig erstmal an 350 ps gedacht und evtl noch mehr je nachdem wie die lust ist deswegen auch die frage nach 4" anlage. und da ich auf einen kernigen sound sowie auch auf einen sportlichen sound stehe als original habe ich mich für eine nürspec entschieden da die aber nur mit silencer gefahren werden darf bzw eingetragen wird weiß ich net ob es dann so das gelbe vom ei ist da sie ja dann fast wie eine originale sei und nichts sportlicheres mehr hätte. greife natürlich auf die ergebnisse back die ich auch gehört habe falls ich falsch liege wäre ich um tipps oder sonstiges froh. MFG
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